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   OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - VI-3 Kart 162/06 (V)   

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OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - VI-3 Kart 162/06 (V) (https://dejure.org/2006,21446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2006 - VI-3 Kart 162/06 (V) (https://dejure.org/2006,21446)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2006 - VI-3 Kart 162/06 (V) (https://dejure.org/2006,21446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EnWG § 1 Abs. 1; ; EnWG § ... 1 Abs. 2; ; EnWG § 23 a; ; EnWG § 66 Abs. 2 Nr. 3; ; EnWG § 66 Abs. 2 Nr. 3 HS. 1; ; EnWG § 66 Abs. 2 Nr. 3 HS. 2; ; EnWG § 67 Abs. 2; ; EnWG § 71; ; EnWG § 77 Abs. 3 Nr. 2; ; EnWG § 77 Abs. 3 Nr. 3; ; EnWG § 77 Abs. 3 S. 4; ; EnWG § 84; ; GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3; ; GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3 S. 1

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZNER 2006, 150
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Kart 17/05

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer einfachen Beiladung durch das Bundeskartellamt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 3 Kart 162/06
    Das Ermessen der Regulierungsbehörde erstreckt sich namentlich auch auf die Auswahl verschiedener beiladungsfähiger Personen (vgl. OLG Düsseldorf, WuW/E DE-R 1607; Beschlüsse vom 21.9.2005, IV-Kart-9/05 (V) S. 4 f des Umdrucks und 21.12.2005, VI-Kart 17/05, S. 8 f des Umdrucks).

    Das Ergänzen von Ermessenserwägungen auch noch im Beschwerdeverfahren ist zulässig, sofern - wie hier - die nachträgliche Begründung nicht zu einer Wesensänderung der angefochtenen Entscheidung führt, eine vollständige Nachholung oder Auswechslung der die Ermessenentscheidung tragenden Gründe unterbleibt und der Betroffene in seiner Rechtsverteidigung nicht beeinträchtigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005, VI-Kart 17/05 (V), S. 10/11 unter Hinweis auf BVerwGE 105, 55).

    Überlegungen zur Verfahrensökonomie, die dem Interesse der Behörde an einer Konzentration und Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens dienen, sind als Ermessensaspekt grundsätzlich anzuerkennen (vgl. für die Beiladung nach § 54 Abs. 2 Nr. 3 GWB: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005, VI-Kart 17/05 (V), S. 6 f des Umdrucks).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 3 Kart 162/06
    Der inzwischen ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.3.2006 (1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03) ist zwar zu entnehmen, dass es gegen die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit verstößt, wenn ein Gericht (oder eine andere staatliche Stelle) in einem gesetzlich dafür vorgesehenen gesonderten Verfahren zur Überprüfung der Geheimhaltungswürdigkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein entsprechendes Schutzinteresse nur anerkennt, soweit existenzbedrohende oder nachhaltige Nachteile aus einer Offenbarung der Information an Wettbewerber zu befürchten sind.
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 3 Kart 162/06
    Das Ergänzen von Ermessenserwägungen auch noch im Beschwerdeverfahren ist zulässig, sofern - wie hier - die nachträgliche Begründung nicht zu einer Wesensänderung der angefochtenen Entscheidung führt, eine vollständige Nachholung oder Auswechslung der die Ermessenentscheidung tragenden Gründe unterbleibt und der Betroffene in seiner Rechtsverteidigung nicht beeinträchtigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005, VI-Kart 17/05 (V), S. 10/11 unter Hinweis auf BVerwGE 105, 55).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14

    Beiladung eines Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbandes zu einem

    Es ist überdies keine unmittelbare Berührung der Interessen erforderlich, vielmehr kann eine mittelbare Interessenberührung genügen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 34 f. - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace ; KG, Beschl. v. 21.11.1983, Kart.

    19/83, WuW/E OLG 3211, 3211 - WZ-WAZ ); im Falle eines Wirtschaftsverbandes ist es insoweit ausreichend, dass die wirtschaftlichen Interessen eines wesentlichen Teils seiner Mitgliedsunternehmen berührt sind und er diese Interessen tatsächlich und maßgeblich repräsentiert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 7, 8 ff. - Verbraucherzentrale Bundesverband und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 7, 8 ff. - Greenpeace ).

    Es genügt, dass es zum Hauptverfahren zumindest eine denkbare Entscheidung gibt, die durchaus möglich erscheint und die geeignet ist, sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. die Wettbewerbslage des fraglichen Unternehmens unmittelbar oder mittelbar auszuwirken; es ist nicht erforderlich, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen ihm und dem Hauptbeteiligten des Kartellverwaltungsverfahrens vorliegt und beeinflusst werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 35, 37 - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace ).

    Dabei kommt dem Bundeskartellamt eine Einschätzungsprärogative dahin zu, ob das fragliche Unternehmen zur Aufklärung des kartellrechtlich relevanten Sachverhalts beitragen kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 22 - Energiewirtschaftsverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 46 - SPNV ).

    Es kann überdies berücksichtigen, ob das fragliche Unternehmen in der Lage wäre, seinen Standpunkt im Verfahren anderweitig - etwa im Rahmen einer Stellungnahme nach § 56 Abs. 2 GWB - vorzutragen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 22 f. - Energiewirtschaftsverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2005, VI Kart 17/05 (V), Rn. 15 - Springer/ProSiebenSat 1 ).

    Die getroffene Ermessensentscheidung ist vom Beschwerdegericht nach den allgemeinen Regeln nur beschränkt darauf überprüfbar, ob das Bundeskartellamt von seinem Ermessen einen fehlsamen Gebrauch gemacht hat, insbesondere von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat, durch die konkrete Ermessensentscheidung den Zweck des Gesetzes verfehlt oder bei der Ermessensabwägung Interessen eines Beteiligten oder des Antragstellers in erheblicher Weise unberücksichtigt gelassen hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 44 - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 19 - Energiewirtschaftsverband ).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - 3 Kart 165/12

    Verpflichtung des Netzbetreibers zur Zulassung dezentraler Messeinrichtungen in

    Da nach dem Gesetzeswortlaut - im Gegensatz etwa zu § 65 Abs. 1 VwGO - keine Betroffenheit rechtlicher Interessen erforderlich ist, genügt eine Berührung in wirtschaftlichen Interessen (Robert in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 2. Auflage, § 31 Rn. 8; Weyer in Berliner Kommentar zum Energierecht, 2. Auflage, § 31 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08 bei juris unter Rn. 17; Senat, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 162/06 bei juris unter Rn. 13 jeweils zu § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG, der ebenfalls eine erhebliche Interessenberührung voraussetzt).

    Diese Zielsetzungen sind bei der Beurteilung der anerkennenswerten wirtschaftlichen Interessen im Rahmen der Antragstellung zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 162/06 bei juris unter Rn. 13 zu § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2009 - 3 Kart 25/08

    Rechtsnatur der Beschreibung eines Modells für die Beschaffung und den Einsatz

    Da für sie die erhebliche Berührung eigener Interessen ausreicht, kann die Behörde über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und im Rahmen dessen neben der Intensität der betroffenen Interessen auch das Bedürfnis nach Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen (Senat ZNER 2006, 150, 151; 349 f.; IR 2006, 212; BGH ZNER 2007, 61).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 26/08

    Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis im Verfahren der Festlegung neuer

    Da für sie die erhebliche Berührung eigener Interessen ausreicht, kann die Behörde über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und im Rahmen dessen neben der Intensität der betroffenen Interessen auch das Bedürfnis nach Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen (Senat ZNER 2006, 150, 151; 349 f.; IR 2006, 212; BGH ZNER 2007, 61).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 19/16
    Da für sie die erhebliche Berührung eigener Interessen ausreicht, kann die Behörde über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und im Rahmen dessen neben der Intensität der betroffenen Interessen auch das Bedürfnis nach Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen (BGH ZNER 2007, 61; Senat ZNER 2006, 150, 151; 349 f.; IR 2006, 212).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festlegung eines Modells der zentralen

    Da für sie die erhebliche Berührung eigener Interessen ausreicht, kann die Behörde über einen solchen Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und im Rahmen dessen neben der Intensität der betroffenen Interessen auch das Bedürfnis nach Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens berücksichtigen (Senat ZNER 2006, 150, 151; 349 f.; IR 2006, 212; BGH ZNER 2007, 61).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 83/16

    Voraussetzungen der notwendigen Beiladung im Verfahren der Bundesnetzagentur

    Die einfache Beiladung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Regulierungsbehörde (Senat, B. v. 07.04.2006 -VI-3 Kart 162/06-, zit. aus juris Rn 12 ff).
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